Ratgeber für Mieter · Stand 29.09.2026

Heizung ausgefallen? Das tust du jetzt – als Mieter

Von Oktober bis April ist eine kalte Wohnung kein Ärgernis, sondern ein Mangel, um den sich dein Vermieter schnell kümmern muss. Entscheidend ist die Reihenfolge: erst kurz prüfen, dann anrufen, dann schriftlich festhalten. So ist später belegt, wann du was gemeldet hast.

Dringend · 1. Oktober bis 30. April

Heizperiode: heute anrufen, dann schriftlich. Tagsüber muss die Heizung etwa 20–22 °C erreichen. Ein Totalausfall im Winter ist ein erheblicher Mangel. Der Vermieter muss binnen weniger Tage reagieren – deshalb anrufen, damit möglichst heute schon ein Handwerker kommt.

Mai bis September

Schriftlich melden – außerhalb der Heizperiode. Außerhalb der Heizperiode muss der Vermieter heizen, wenn die Innentemperatur an zwei aufeinanderfolgenden Tagen unter 18 °C fällt. Melde den Ausfall trotzdem sofort schriftlich, damit die Reparatur vor dem Herbst passiert.

Erst prüfen – das dauert zwei Minuten

Anrufen: was du sagst

  1. „Die Heizung ist ausgefallen – seit wann, in welchen Räumen, welche Temperatur.“
  2. Fehlercode der Therme nennen, falls vorhanden
  3. Nach dem Heizungsnotdienst fragen und einen Termin heute oder morgen verlangen
  4. Bei Frostgefahr ausdrücklich darauf hinweisen (Rohre, Kleinkinder, ältere Menschen)
  5. Nach dem Namen des Gesprächspartners fragen und notieren
  6. Fragen, wer kommt und wann – eine konkrete Zeitangabe verlangen
  7. Ankündigen, dass du das Gespräch gleich schriftlich bestätigst

Bereithalten

  • Adresse und Wohnungsbezeichnung (z. B. 3. OG links)
  • Deine Rückrufnummer
  • Seit wann besteht das Problem, wo genau, wie stark
  • Fotos oder ein kurzes Video – am besten schon gemacht
  • Stift bereit: Name des Gesprächspartners, Uhrzeit, Zusagen notieren

Ein Anruf allein ist später schwer zu beweisen. Bestätige ihn deshalb schriftlich, am besten noch am selben Tag.

Was du festhältst – und warum

FesthaltenWarum es zählt
Welche Räume sind kalt?Die Minderung richtet sich danach, wie viel der Wohnung betroffen ist.
Wie fühlt sich der Heizkörper an? (ganz kalt, lauwarm, nur oben warm, geht an und aus)Lauwarm ist etwas anderes als kalt – beides zählt.
Wie warm ist es im Raum?Tagsüber gelten 20–22 °C als geschuldet – nur eine Zahl macht das beweisbar.
Foto vom Thermometer, Anzeige gut lesbarEin Bild mit Datum sagt mehr als jede Beschreibung.

Schriftlich melden

Nach dem Anruf folgt die schriftliche Mängelanzeige (§ 536c BGB) – per E-Mail oder Brief. Heb den Nachweis auf, wann und wie du gemeldet hast. Ein Formulierungsbeispiel:

Wir befinden uns in der Heizperiode. Nach ständiger Rechtsprechung muss die Heizung in dieser Zeit tagsüber Raumtemperaturen von 20 bis 22 °C ermöglichen. Die gemessenen Werte habe ich dokumentiert und beigefügt. Angesichts der Jahreszeit bitte ich um Instandsetzung innerhalb der genannten Frist; für die Dauer des Ausfalls behalte ich mir die Minderung der Miete ausdrücklich vor.

Setzt du eine Frist, ist das Datum verbindlich, das in deinem Schreiben steht.

Wie viel Minderung? Orientierung aus Urteilen

SituationSpanneHinweis
Heizungsausfall im Winter, komplette Wohnung70–100 %Bei Totalausfall in der Heizperiode wurden bis zu 100 % zugesprochen.
Heizung erreicht tagsüber keine 20–22 °C10–30 %Temperaturprotokoll führen.

Voraussetzung: Der Mangel ist angezeigt und nicht nur unerheblich.

Risiko: Die Höhe legst du selbst fest. Wer zu viel mindert, gerät in Zahlungsrückstand – das kann eine Kündigung rechtfertigen.

Grundlage der Minderung ist die Bruttomiete, also die Miete einschließlich Nebenkostenvorauszahlung (BGH, 20.07.2005 – VIII ZR 347/04).

Wenn nichts passiert

Reagiert der Vermieter nicht, folgen üblicherweise: eine Frist, dann eine Nachfrist, dann die Ankündigung der Minderung – und als letzter Schritt der Hinweis auf die Wohnungsaufsicht oder einen Anwalt. Nach abgelaufener Frist kannst du auch einen Kostenvorschuss verlangen oder die Reparatur selbst beauftragen (§ 536a Abs. 2 BGB) – dabei gehst du aber in Vorleistung. Bei Kündigung, hohen Beträgen oder Streit gehören Mieterverein oder Anwalt an deine Seite.

So hilft dir Wohnovo

  • Temperatur mit Uhrzeit in die Akte: Jede Messung landet mit Datum in deiner Beweisakte.
  • Anruf protokollieren: Die App formuliert die schriftliche Bestätigung deines Telefonats – du liest und sendest.
  • Antwort im Blick: Die Antwort kommt in dein Wohnovo-Postfach, die App fasst sie zusammen und zeigt den nächsten Schritt.

Festhalten, Beweisakte und die erste Meldung sind kostenlos. Auf Antworten reagieren mit Wohnovo Plus (4,99 € im Monat oder 24,99 € im Jahr).

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Häufige Fragen

Ab wann gilt die Heizperiode?

Üblich ist die Zeit vom 1. Oktober bis 30. April. In dieser Zeit muss die Heizung tagsüber etwa 20–22 °C ermöglichen. Maßgeblich kann auch dein Mietvertrag sein – schau dort nach, ob etwas Abweichendes vereinbart ist.

Muss ich den Ausfall selbst melden, wenn das ganze Haus betroffen ist?

Melde ihn selbst. Nach § 536c BGB musst du einen Mangel anzeigen; verlass dich nicht darauf, dass es jemand anderes getan hat. Eine eigene schriftliche Meldung belegt außerdem, ab wann du gemeldet hast.

Darf ich selbst einen Handwerker rufen?

Nur unter Voraussetzungen: Der Vermieter ist mit der Reparatur in Verzug, oder die Beseitigung duldet keinen Aufschub (§ 536a Abs. 2 BGB). Du zahlst dann zuerst selbst – ohne abgelaufene Frist bleibst du auf den Kosten sitzen. Rechnungen und Fristnachweis unbedingt aufbewahren.

Wie viel Miete darf ich mindern?

Die Höhe legst du selbst fest – eine gesetzliche Tabelle gibt es nicht. Die Spannen oben stammen aus veröffentlichten Urteilen zu ähnlichen Fällen. Wer zu viel mindert, gerät in Zahlungsrückstand, und das kann eine Kündigung rechtfertigen. Im Zweifel frag deinen Mieterverein.

Quellen: § 536 BGB, § 536a BGB, § 536c BGB; BGH, 20.07.2005 – VIII ZR 347/04 (Bruttomiete). Spannen: veröffentlichte Einzelfall-Urteile, zusammengestellt in der Minderungstabelle der App.

Wohnovo hilft beim Dokumentieren, Rechnen und Ordnen – die App ist keine Rechtsberatung. Vergleichs- und Minderungswerte sind Orientierungen aus veröffentlichten Quellen und Einzelfall-Urteilen.